Für eine einvernehmliche Scheidung ist es für Ehepaare ganz entscheidend, sich einvernehmlich auf die Folgeregelungen nach der Scheidung zu verständigen. In dem Scheidungsantrag muss der Antragsstellende Ehepartner erklären, dass die Ehegatten eine Regelung über das Sorgerecht, den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder und die Rechtsansprüche der Wohnung und für die Aufteilung des Hausrats getroffen haben. Allerdings eignet sich diese Art der Scheidungsvereinbarung nur, wenn sich die Ehegatten wirklich absolut einig sind. Der Vorteil bei einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass die Ehe kostensparend beendet werden kann.

Einvernehmliche Scheidung und die Vorgaben des Gesetzes

Die Voraussetzung für eine Scheidung ist erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres gegeben. Man muss räumlich mindestens ein Jahr lang getrennt voneinander leben, um die Scheidung überhaupt einreichen zu können. Erst dann geht das Familiengericht davon aus, eine Ehe als gescheitert zu bezeichnen und nicht damit zu rechnen, dass die Lebensgemeinschaft fortgeführt wird.

Einvernehmliche Scheidung und ihre Vorteile

Einvernehmliche ScheidungBei einer einvernehmlichen Scheidung besteht der Vorteil darin, dass nur einer der Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen muss, der für beide Parteien zuständig ist. Es genügt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um den Scheidungsantrag zu stellen. Das Ehepaar muss somit nur einen Anwalt bezahlen, was die Kosten der Scheidung natürlich erheblich mindert. Wenn nur ein Ehepartner die Scheidung beantragt und der andere vorbehaltlos einverstanden ist, wird dieser vom Familiengericht zum mündlichen Scheidungstermin bestellt. Dort muss er bestätigen, ob er dem eingereichten Scheidungsantrag auch wirklich in allen Punkten zustimmt. Trifft dies zu, kann vor dem Familiengericht die gewünschte Scheidung ausgesprochen werden.

Einvernehmliche Scheidung „online“

Eine online Scheidung ist für Paare geeignet, die sich in allen Punkten betreffend der Scheidung München einig sind. Bei der heutigen Technologie ist es gar kein Problem, per Videokonferenz mit dem Anwalt seiner Wahl in Kontakt zu treten. Beim persönlichen Gespräch beispielsweise über Skype können alle Sachfragen, Unstimmigkeiten und die Strategie für die Scheidungsvereinbarung geklärt werden. Der Anwalt kann ganz unabhängig von Bürozeiten auch abends oder an Wochenenden kontaktiert werden und man wird umfassend und ausführlich beraten.

Einvernehmliche Scheidung und der Ablauf des Verfahrens

Nachdem ein Scheidungsantrag eingereicht worden ist, bestimmt das Familiengericht den Termin für die mündliche Verhandlung beider Parteien. Jeder Ehepartner kann seinen Scheidungsantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung während des Termins zurücknehmen, falls er es sich anders überlegt hat. Auch der andere Ehegatte hat die Möglichkeit, die Zustimmung zur Scheidung zu widerrufen. Um eine einvernehmliche Scheidung möglichst ohne Streit und Missverständnisse zum Erfolg zu führen, ist es auf jeden Fall ratsam, wenn ein er der Parteien sich umfassend von einem Anwalt beraten lässt. Einvernehmliche Scheidung senkt nicht nur Kosten, sie schont auch die Nerven aller Beteiligten.

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